Richtlinien zur Datenanforderung bei Strafverfolgungsbehörden
Zuletzt aktualisiert: 21. Juli 2026
In diesen Richtlinien wird erläutert, wie zuständige Strafverfolgungs- und Regierungsbehörden Anfragen stellen können Weitergabe von Nutzerdaten durch Atlayo Overseas s.r.o. (Firmen-ID 29645433), dem Betreiber der Atlayo-App. Wir reagieren in Übereinstimmung mit geltendem Recht, einschließlich GDPR, tschechischem Recht, und Rechtshilferahmen der EU. Die Muttergesellschaft der Atlayo-Gruppe ist Atlayo spol. s r.o..
1. Geltungsbereich
Die Atlayo-App wird von Atlayo Overseas s.r.o. in der Tschechischen Republik betrieben. Anfragen müssen beziehen sich auf Daten, die von Atlayo Overseas s.r.o. kontrolliert werden. Daten, die ausschließlich von Mini-App-Entwicklern von Drittanbietern gespeichert werden, müssen können direkt bei diesen Entwicklern angefordert werden.
2. Arten von Anfragen, die wir akzeptieren
2.1 Preservation requests
Wir können bestimmte Aufzeichnungen bis zu einem gültigen Rechtsverfahren aufbewahren. Die Erhaltung ist vorübergehend; Wenn vor Ablauf der Frist kein formeller Rechtsweg eingeht, können die gespeicherten Daten gelöscht werden.
2.2 Emergency requests
Wenn nach Treu und Glauben davon ausgegangen wird, dass die unmittelbare Gefahr des Todes, einer schweren Verletzung oder einer Schädigung eines Kindes besteht, Wir können begrenzte Daten ohne vorherige richterliche Genehmigung offenlegen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Möglicherweise benötigen wir auch im Nachhinein noch eine Bestätigung der Vollmacht.
2.3 Legal process requests
Gültige Gerichtsbeschlüsse, Vorladungen, Durchsuchungsbefehle oder gleichwertige Instrumente gemäß geltendem EU-Recht. EWR- oder internationale MLAT-Kanäle. Für grenzüberschreitende Anfragen außerhalb der EU ist in der Regel zu verwenden Rechtshilfe, es sei denn, es gelten dringende Ausnahmen.
3. Datenverfügbarkeit
Wir bewahren nicht alle Benutzerinhalte auf unbestimmte Zeit auf. Nachrichten können Ende-zu-Ende verschlüsselt oder gespeichert werden Nur zur Lieferung. Gelöschte Konten und abgelaufene Protokolle sind möglicherweise nicht verfügbar. Wir werden was bestätigen zum Zeitpunkt einer gültigen Anfrage existiert.
4. Erforderliche Informationen
Anfragen müssen schriftlich erfolgen und Folgendes enthalten:
- Name und Land der anfragenden Behörde.
- Name des verantwortlichen Beamten, Rang, Abzeichen/ID und offizielle E-Mail-Domäne.
- Rechtsgrundlage und gesetzliche Bestimmungen, auf die sich die Rechtsgrundlage stützt.
- Atlayo-Benutzerkennung (Handynummer, Atlayo-ID, Konto-E-Mail, falls vorhanden).
- Spezifische gesuchte Datenkategorien und Relevanz für die Untersuchung.
- Angefordertes Antwortdatum und Referenznummer.
- Für Notfälle: Art des drohenden Schadens und Maßnahmen zur Erlangung eines vollständigen Verfahrens.
Vage oder zu weit gefasste Anfragen können abgelehnt oder eingeschränkt werden.
5. Benutzerbenachrichtigung
Wir können betroffene Benutzer vor der Offenlegung benachrichtigen, sofern dies nicht gesetzlich, durch Gerichtsbeschluss oder verboten ist wenn eine Benachrichtigung eine unmittelbare Gefahr darstellen würde. Behörden fordern verspätete Benachrichtigung sollte eine bestimmte gerichtliche Anordnung oder gesetzliche Grundlage enthalten.
6. Wohin Anfragen gesendet werden sollen
E-Mail: lawenforcement@atlayo.com
Betreff: Offenlegungsanfrage der Strafverfolgungsbehörde
Postanschrift: Atlayo Overseas, Příkop 843/4, Zábrdovice, 602 00 Brno, Czech Republic
Muttergesellschaft: Atlayo spol. s.r.o.
Wir überprüfen keine Korrespondenz, die von nicht autorisierten Personen an diese Adresse gesendet wird. Einreichung verzichtet nicht auf Einwände hinsichtlich der Zuständigkeit oder der ordnungsgemäßen Zustellung.
7. Kosten und Zeugenaussage
Sofern gesetzlich zulässig, können wir die Erstattung angemessener Kosten verlangen. Das tun wir im Allgemeinen nicht Sachverständigengutachten vorlegen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
8. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der EU
Für Ersuchen zwischen EU-Mitgliedstaaten gelten Instrumente wie die Europäische Ermittlungsanordnung (Richtlinie 2014/41/EU) oder nationale Umsetzungsgesetze gelten. Nicht-EU-Behörden sollten dies tun Verwenden Sie MLAT oder diplomatische Kanäle über das tschechische Justizministerium, sofern keine dringende Ausnahme vorliegt gilt nach geltendem Recht.